Zuwendungsbescheinigung

In diesem Jahr freuen wir uns, mit dem Förderverein der Rotaract Clubs deutscher Distrikte e.V. zusammenzuarbeiten, um Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung für Ihre Spende anbieten zu können. Diese benötigen Sie, wenn Sie uns mit einem Betrag ab 300,00 Euro unterstützen, um Ihre Spende beim Finanzamt steuerlich geltend machen zu können.

So funktioniert es:
Um Ihre Spende korrekt zuzuordnen und die Zuwendungsbescheinigung zu erhalten, bitten wir Sie:
1. Die AP-Nummer (AP1234),
2. die Wunschzettel Nr. (alle Wunschzettel Nummern angeben),
3. Ihre Anschrift
im Verwendungszweck anzugeben.

Die AP-Nummer lautet immer “AP1234” und ist zwingend als erstes im Verwendungszweck zu nennen, damit die Zahlung dem Projekt zugeordnet werden kann.

Beispieldaten für den Verwendungszweck:
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterstadt
Wunschzettel gekauft: 12-15, 90

Beispiel Verwendungszweck:
“AP1234 Wunschzettel Nr. 12-15,90 Max Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt”

Damit stellen wir sicher, dass Ihre Spende sofort richtig zugeordnet wird und die Ausstellung der Zuwendungsbescheinigung problemlos erfolgen kann.

Weitere Informationen
Ab dem Zeitpunkt des Spendeneingangs sollte Sie die Zuwendungsbescheinigung innerhalb von 4-8 Wochen zugeschickt werden.

Sollte der Verwendungszweck die 140 Zeichen überschreiten, so kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Im Anschluss des Projektes werden wir uns dann um die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung für Sie kümmern. Dadurch kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Auch bei Rotary Hilfswerken ist eine Anschrift zu nennen, um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden.

Beachte!: Unter 300,00 Euro ist keine Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Hier sollte ein Kontoauszug ausreichen um die Spende steuerlich geltend zu machen.